• Was ist der Zensus 2011?
• Gründe für den Zensus
• Methode des Zensus
• Rechtsgrundlagen
• Datenschutz
• Erhebungsstelle bei der Kreisverwaltung
• Kontakte und Informationen
• Wichtige Termine zum Zensus
• Ergebnisse
Was ist der Zensus 2011?
Zum Stichtag 09. Mai 2011 wird in Deutschland eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus dient - 24 Jahre nach der letzten Volkszählung - dazu, belastbare aktuelle Daten zu gewinnen.
Bund, Länder und Kommunen brauchen dringend aktuelle und verlässliche Planungsdaten. Daher beteiligt sich Deutschland im Jahr 2011 an der EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Bevölkerungszählungen fanden letztmalig in den alten Bundesländern im Jahr 1987 und in der damaligen DDR im Jahr 1981 statt. Der Stichtag für diese Zählung ist der 9. Mai 2011. Der sogenannte Zensus 2011 soll erstmals unter Nutzung von Verwaltungsregistern durchgeführt werden, um die Belastungen für die Menschen so gering wie möglich zu halten und die Kosten zu begrenzen. In Rheinland-Pfalz wird circa ein Drittel der Bevölkerung direkt befragt. Im Wesentlichen sind das etwa 1,1 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowie 550 000 Personen im Rahmen einer Stichprobe.
Gründe für den Zensus 2011
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen derzeit die amtlichen Einwohnerzahlen des Bundes, der Länder und der Kommunen regelmäßig durch Fortschreibung der Ergebnisse der Volkszählungen aus den Jahren 1981 bzw. 1987 fest. Im Laufe der Jahre nehmen die Ungenauigkeiten in der Bevölkerungsfortschreibung und in sonstigen auf Volkszählungsdaten basierenden Statistiken jedoch zu. Nach dem Zensustest könnte die Einwohnerzahl bundesweit um 1,3 Millionen überhöht sein. Der Zensus 2011 wird daher dringend als Quelle für verlässliche amtliche Einwohnerzahlen im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden als Basis für deren künftige Fortschreibung benötigt.
Die amtlichen Einwohnerzahlen werden in zahlreichen Gesetzen als wichtige Bemessungsgrundlage genutzt, so beispielsweise für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern, für die Verteilung von EU-Mitteln, die Einteilung von Wahlkreisen und Stimmbezirken sowie als Kriterium für die Festlegung der Stimmgewichte der Länder im Bundesrat.
Die mit dem Zensus erhobenen Strukturdaten über Bevölkerung, Haushalte, Wohnungen und Gebäude werden darüber hinaus miteinander verbunden und auf diese Weise für Bund, Länder und Gemeinden sowie für die Europäische Union zu einer wichtigen Grundlage für die Planung, Entscheidung und Kontrolle einer Vielzahl von politischen Maßnahmen.
So sind beispielsweise die Planung von Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern sowie Verkehrsinfrastrukturen, die Feststellung der Wohnungsleerstände und die Abschätzung des Wohnungsbedarfs, die Konzeption von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen sowie der Alterssicherungssysteme ohne eine solide Datenbasis nicht möglich.
Ausführliche Informationen zum Nutzen und der Notwendigkeit des Zensus finden Sie hier.
Methode des Zensus
Eine Vollerhebung wie im Jahr 1987 wird es nicht geben. Die Daten werden, soweit möglich, durch die Auswertung bestehender Melderegister sowie erwerbsstatistischer Register gewonnen. Ergänzend dazu erfolgt eine schriftliche Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer des Landkreises zu gebäude- und wohnungsstatistischen Merkmalen (zum Beispiel Gebäudetyp, Wohnfläche, Ausstattung, Baujahr) sowie eine von Interviewern durchgeführte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und eine Haushaltsstichprobe. Die befragten Personen sind hierbei zur Auskunft verpflichtet. Die wichtigsten Vorteile des registergestützten Zensus sind einerseits die Kostenersparnis, andererseits die Entlastung der Einwohnerinnen und Einwohner, da nur ein Teil der Bevölkerung direkt befragt werden wird
Für die Haushaltsstichprobe werden im Landkreis Germersheim voraussichtlich circa 25.000 Personen durch Interviewer mittels Fragebogen um Angabe personenbezogener Daten (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Haushaltsgröße, Schulbildung und Berufstätigkeit) gebeten. Die Beantwortung der Fragen kann in Zusammenarbeit mit dem Interviewer erfolgen oder auf elektronischem Weg über das Internet.
Ausführliche Informationen zur Methode finden Sie hier.
Musterexemplare der verschiedenen Fragebögen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Für die Durchführung des Zensus gelten die gleichen Regularien wie für alle Bundesstatistiken: Der Gesetzgeber gibt vor, welche Merkmale erhoben werden sollen. Außerdem legt er fest, dass die statistischen Ämter die Erhebung durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen müssen. Der Zensus 2011 beruht nicht ausschließlich auf dem Zensusgesetz. Auch das Zensusvorbereitungsgesetz, eine europäische Verordnung sowie Bestimmungen auf Länderebene regeln die Durchführung. Beim Datenschutz gelten weitere rechtliche Grundlagen.
• Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2011)
• Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
• Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 (StichprobenV)
• Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011
Ausführliche Informationen zu den Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier.
Datenschutz
Der Zensus 2011 ist das momentan größte Statistikprojekt in Deutschland. Leicht vorstellbar, dass dabei Abermillionen von Daten verwaltet und verarbeitet werden. Alleine aus den Melderegistern kommen zu drei verschiedenen Zeitpunkten jeweils rund 88 Millionen Datensätze. Jede einzelne dieser Informationen von und über Menschen unterliegt - abgeschottet im gesicherten Bereich der amtlichen Statistik - strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen.
Die Einzelangaben der Befragten
• unterliegen der strikten Geheimhaltung,
• dienen ausschließlich der statistischen Aufbereitung und Auswertung,
• werden nach Aufbereitung der Daten gelöscht,
• werden nicht veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Erhebungsstelle in der Kreisverwaltung
Die Durchführung des Zensus 2011 ist ohne die Mitwirkung der Kommunen nicht leistbar. In den Verwaltungen der 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte des Landes wurden ab November 2010 sog. Erhebungsstellen eingerichtet. Diese rekrutieren, schulen und koordinieren Interviewerinnen und Interviewer. Den Erhebungsstellen obliegt die vollständige Übermittlung der Erhebungsunterlagen an das Statistische Landesamt. Zudem tragen sie zur Klärung von Unstimmigkeiten bei.
Insbesondere für die Koordination der Haushaltsstichprobe wird in der Kreisverwaltung Germersheim ab dem 01. November 2010 eine Erhebungsstelle eingerichtet.
Die Angaben der Befragten unterliegen der strikten Geheimhaltung. Um dies zu gewährleisten, wird die Erhebungsstelle bei der Kreisverwaltung räumlich und organisatorisch von den übrigen Bereichen getrennt. Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle und alle Interviewer werden zur Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet. Die Angaben der Befragten dienen ausschließlich der statistischen Aufbereitung und Auswertung und werden nach Aufbereitung der Daten gelöscht. In der durch den Zensus 2011 gewonnenen Auswertungsdatenbank werden nur die anonymisierten Personen-, Haushalts-, Erwerbstätigkeits-, Wohnungs- und Gebäudedaten enthalten sein.
Informationen zur Aufgabe der Kommunen finden Sie hier.
Kontakte und Informationen
Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim erreichen Sie montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 07274/53-400 sowie per E-Mail unter zensus.info@kreis-germersheim.de. Außerhalb der Servicezeit haben Sie die Möglichkeit, unter dieser Rufnummer eine Nachricht zu hinterlassen, damit unsere Mitarbeiter Sie zurückrufen können.
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz unter der Zensus-Hotline 02603/71- 4000 oder per E-Mail unter zensus@statistik.rlp.de.
Weitere ausführliche Informationen zum Zensus 2011 erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
• Statistische Ämter des Bundes und der Länder
• Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
• Begriffe zum Zensus 2011 (Glossar):
• Fragen und Antworten zum Zensus 2011 (FAQ)
Wichtige Termine zum Zensus
ab November 2010
• Vorbefragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern
• Einrichtung von kommunalen Erhebungsstellen zur Durchführung der Befragungen vor Ort
Januar bis April 2011
• Anwerbung und Schulung von Interviewerinnen und Interviewern durch die kommunale Erhebungsstelle
ab Stichtag 09. Mai 2011
• Übertragung der Registerdaten und Befragung
o sämtlicher Gebäude- und Wohnungseigentümer
o ausgewählter Haushalte
o in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften
Ergebnisse
Ab November 2012
• amtliche Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden
• Gebäude- und Wohnungsdaten bis auf Gemeindeebene
• Auswertung demografischer, erwerbs- und bildungsstatischer Daten
Weitere Informationen zu den Ergebnissen finden Sie hier.
© 2010 Kreisverwaltung Germersheim
Kontakt
Erhebungsstelle Zensus 2011
Hauptgebäude Luitpoldplatz 1
Zimmer 71, 2. OG
Tel.: 07274/53-400
Servicezeit: montags bis freitags von 8:30 bis 12 Uhr
In den übrigen Zeiten kann eine Rückrufbitte auf auf Band hinterlassen werden.
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