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Neuwahlen Beirat für Migration Integration 2024
Wahlaufruf
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Am Sonntag, 10. November 2024, finden landesweit Beiratswahlen statt, und auch im Landkreis Germersheim wird der Beirat für Migration und Integration neu gewählt; ebenso in den Städten Germersheim und Wörth am Rhein sowie den Verbandsgemeinden Kandel und Jockgrim.
Die Beiräte beraten die Kommunalverwaltungen und politischen Gremien in Fragen der Integrationspolitik und sorgen dafür, dass die vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Sie setzen sich für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen ein und fördern die Integration von Neuzugewanderten.
Wer darf wählen?
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Staatenlose
- Eingebürgerte
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
- Einwohnerinnen und Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch und ausländisch)
- sowie die Kinder der oben Genannten ab dem 16. Lebensjahr
- Weitere Informationen finden Sie hier: Fragen und Antworten zum aktiven Wahlrecht
Wer darf kandidieren?
- Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit oder ohne Migrationshintergrund ab dem 16. Lebensjahr
- Weitere Informationen finden Sie hier: Fragen und Antworten zum passiven Wahlrecht
- Wahlvorschläge
- Zustimmungserklärung für Menschen, die zur Wahl vorgeschlagen werden
- Bescheinigung der "Wählbarkeit"
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Haben Sie im Rahmen Ihrer haupt- oder ehrenamtlichen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte zu tun? Informieren Sie diese gerne über die Beiratswahlen. Auch geflüchtete Menschen im Landkreis Germersheim haben aktives und passives Wahlrecht.
Links: