FB 31-Bauen, Kreisentwicklung

Der Fachbereich 31 - Bauen, Kreisentwicklung ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Bauen. Er erfüllt dabei die Funktionen der

Unteren Bauaufsichtsbehörde,

Unteren Denkmalschutzbehörde und

Unteren Immissionsschutzbehörde.

Als Untere Landesplanungsbehörde gehört die Abstimmung (Raumordnungsverfahren), Kooperation mit Fachplanungsträgern und die Abgabe Landesplanerischer Stellungnahmen zum Tätigkeitsfeld des FB 31.

Im Rahmen der Bauleitplanung nimmt der FB 31 die Aufgaben der Beratung und Betreuung von Kommunen und Investoren wahr, wird als Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren beteiligt und ist für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden und Städte verantwortlich.

Des Weiteren zeigt sich der FB 31 federführend bei Projekten der Kreisentwicklung, wie z.B. bei der Erstellung des kreisweiten Konzeptes „Zukunftsgerechte Wohnformen" oder bei der Durchführung der kreisweiten Solarpotentialanalyse.

Der FB 31 übernimmt außerdem die Aufgaben, die der Landkreis als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie als Baulastträger hinsichtlich Bau und Unterhalt von Kreisstraßen zu erfüllen hat.

Als Serviceangebot für Bürger und Kommunen hält der FB 31 ein Kompetenz-Team für sicherheitsrelevante Angelegenheiten im Bauwesen, auch im Kontext mit Veranstaltungssicherheit, bereit.

Dem FB 31 zugeordnet ist außerdem die Stelle des Klimaschutzmanagements , welches u.A. für die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts des Landkreises Germersheim verantwortlich ist.


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