Die Tätigkeit des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts umfasst im wesentlichen die folgenden Aufgabengebiete:
Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises einschließlich der Anlagen
Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt wurde
Überwachung der Zahlungsabwicklung und Vornahme der örtlichen Kassenprüfungen bei der Kreiskasse einschließlich der Zahlstellen und Handvorschüsse
Kontrolle, ob die eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden
Weitere Prüfungen aufgrund Übertragung durch den Landrat
Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt wurde
Überwachung der Zahlungsabwicklung und Vornahme der örtlichen Kassenprüfungen bei der Kreiskasse einschließlich der Zahlstellen und Handvorschüsse
Kontrolle, ob die eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden
Weitere Prüfungen aufgrund Übertragung durch den Landrat
- Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände (Verbandsgemeinden, Zweckverbände, Stiftungen) aufgrund Übertragung durch den Rechnungshof
- Durchführung der überörtlichen Kassenprüfungen bei den Stadt- und Verbandsgemeindekassen
- Prüfung von Verwendungsnachweisen
- Prüfung von Abrechnungen aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen