Kreisverwaltung Germersheim

Entwurf Haushaltsplan 2022


Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält u.a. alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Germersheim voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen (Ergebnishaushalt).

Im Finanzhaushalt sind alle voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen enthalten sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er weist insbesondere auch die in Zusammenhang mit den Investitionen stehenden Zahlungsströme aus.

Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich. Er wird in der Regel in der Dezember-Sitzung des Kreistages für das kommende Haushaltsjahr beschlossen und muss dann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden.

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung