Im Finanzhaushalt sind
alle voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen enthalten
sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er weist insbesondere auch
die in Zusammenhang mit den Investitionen stehenden Zahlungsströme aus.
Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich. Er wird in der Regel in der Dezember-Sitzung des Kreistages für das kommende Haushaltsjahr beschlossen und muss dann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden.
Haushaltsplan 2015
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2017
Nachtragshaushalt 2017
Haushaltsplan 2018
Nachtragshaushalt 2018
Haushaltsplan 2019
Nachtragshaushalt 2019
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
Haushaltsplan 2021
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2021
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Korrektur der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023