Die Kreisverwaltung ist zuständig für:
Als Schülerin oder Schüler können Sie Ausbildungsförderung erhalten
Für Ihre berufliche Fortbildung (Vollzeit, Teilzeit oder per Fernlehrgang) können Sie finanzielle Unterstützung erhalten.
Studenten-BAföG ist in der Regel bei dem Studentenwerk der jeweiligen Universität zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf: