EU-Bürger sind grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Zur Überprüfung dieser Freizügigkeit ist es notwendig, dass jeder EU-Bürger eine Aufenthaltsanzeige entweder beim Einwohnermeldeamt oder bei der Ausländerbehörde abgibt.
Zudem ist einmalig erforderlich, dass folgende Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden:
· Gültiger Reisepass oder Personalausweis
· Biometrisches Passbild
· Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Karte genügt)
· Arbeitsvertrag sowie 3 Gehaltsnachweise oder Jobcenterbescheid
Familienangehörige eines EU-Bürgers, die selbst keine EU-Bürger sind, benötigen für ihren längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel.