Kreisverwaltung Germersheim

Überprüfung der Freizügigkeitsberechtigung bei EU-Bürgern

EU-Bürger sind grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Zur Überprüfung dieser Freizügigkeit ist es notwendig, dass jeder EU-Bürger eine Aufenthaltsanzeige entweder beim Einwohnermeldeamt oder bei der Ausländerbehörde abgibt.
Zudem ist einmalig erforderlich, dass folgende Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden:

·       Gültiger Reisepass oder Personalausweis

·       Biometrisches Passbild

·       Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Karte genügt)

·       Arbeitsvertrag sowie 3 Gehaltsnachweise oder Jobcenterbescheid

Familienangehörige eines EU-Bürgers, die selbst keine EU-Bürger sind, benötigen für ihren längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel.

Download Merkblatt für EU-Bürger

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