Ausländer, bei denen eine Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet ist, müssen diese Erlaubnis schriftlich beantragen. Hierzu ist eine Erklärung
zum Beschäftigungsverhältnis vom möglichen Arbeitgeber vollständig auszufüllen und an uns zu übersenden.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3-4 Wochen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung informiert. Vor dieser Entscheidung ist eine Arbeitsaufnahme nicht gestattet.