Für die Errichtung von Gebäuden ist in der Regel eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den für Ihren Bauort zuständigen Sachbearbeiter. Hier erhalten Sie eine fachgerechte und kompetente Beratung.
Welcher
Sachbearbeiter für Ihren Bauort zuständig ist, geht aus der folgenden Karte der
Baubezirke hervor.
In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium der Finanzen zuständig für das Bauen. Auf der Internetseite www.fm.rlp.de finden Sie unter "Bauen und Wohnen" in der Rubrik Baurecht und Bautechnik weitere Informationen über baurechtliche Vorschriften und das Baugenehmigungsverfahren.