Kreisverwaltung Germersheim

Baukontrolle und illegales Bauen

Baukontrollbezirk I

Stadt Germersheim

  • Stadt Wörth am Rhein
  • Verbandsgemeinde Bellheim
  • Verbandsgemeinde Jockgrim

 

Baukontrollbezirk II

  • Verbandsgemeinde Lingenfeld
  • Verbandsgemeinde Rülzheim
  • Verbandsgemeinde Kandel
  • Verbandgemeinde Hagenbach
Ihr zuständiger Ansprechpartner ist Frau Ebert.

 

Benötigte Unterlagen

Baubeginnsanzeige

Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen.

Rohbauvollendungsanzeige

Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.

Bauvollendungsanzeige

Die Baufertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.

Standsicherheitsnachweis, Ernergiebedarfsausweis, Schallschutznachweis, Bescheinigung Brandschutz

Diese Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, spätestens bei Baubeginn vorzulegen.
Ist der Standsicherheitsnachweis prüfpflichtig, ist er so rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen, dass eine Prüfung beauftragt und durchgeführt werden kann.

Geltungsdauer der Baugenehmigung

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen, oder die Ausführung 4 Jahre unterbrochen und kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde.

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