Kreisverwaltung Germersheim

Raumordnungsverfahren

Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfungen sind Instrumente zur Sicherung der Landes- und Regionalplanung.  Sie dienen dazu, vor der abschließenden Entscheidung in den fachgesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren die raumordnerische Verträglichkeit eines Vorhabens mit überörtlicher Bedeutung zu klären. Durch das Raumordnungsverfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können. Raumordnungsverfahren oder vereinfachte raumordnerische Prüfungen werden z.B. für großflächige Einzelhandelsvorhaben, Bundesfernstraßen durchgeführt.

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung