Kinder- und Jugendärztl. Dienst
Die Schulärzte werden auf Antrag der Schule, ADD oder Jugendamt tätig. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren, über das die Eltern vorab informiert werden. Grundlage des Verfahrens ist ein sonderpädagogisches Gutachten. Dieses wird in Verantwortung einer Förderschule erstellt, die den schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes einbezieht.
Persönliche und telefonische Unterstützung der Kindergärten, Schulen sowie der Bevölkerung bei Läusebefall.
Impfpass-Check bei Schülern ab der 5. Klassenstufe in verschiedenen Schulen.
Die Auffrischungsimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und der Schutz gegen Hepatitis B sind Schwerpunkte dieser Aufklärungs- und Informationskampagne.
Impfungen helfen Krankheiten zu verhindern!
Die ständige Impfkommision (STIKO) empfiehlt eine Reihe von wichtigen Impfungen zur Vorbeugung.