Zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit gibt es ein verbindliches Einladungswesen zu den Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern.
Wenn nach Ablauf des vorgesehenen Untersuchungszeitraumes keine Rückmeldung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingeht, wird das zuständige Gesundheitsamt darüber informiert.
Dieses versucht schriftlich, telefonisch oder persönlich mit den Erziehungsberechtigten in Kontakt zu treten.
Falls dies misslingt oder die Eltern, trotz der Bemühungen des Gesundheitsamtes, die Durchführung der Untersuchung verweigern, so werden die Daten des Kindes an die netzwerkkoordinierende Fachkraft des Jugendamtes weitergeleitet.