Kreisverwaltung Germersheim

Ersatzführerschein

Ihr Führerschein ist durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen oder aus sonstigen Gründen nicht mehr lesbar und Sie benötigen einen Ersatz?


Benötigte Unterlagen

  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamt
  • Aktuelles Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich)
  • Eventuell eine Verlust-/Diebstahlsanzeige

Kosten

  • Die Gebühr beträgt, einschl. der Kosten für die Herstellung des Führerscheins, 35,80 €
  • Bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins wird ein vorläufiger Fahrausweis gegen eine zusätzliche Gebühr i .H.v 9,00 € ausgestellt

Hinweis

Bei Verlust oder Diebstahl muss die Antragstellung direkt bei der Führerscheinstelle erfolgen. In anderen Fällen ist dies auch über die für den Wohnort zuständige Stadt-oder Verbandsgemeindeverwaltung möglich

Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage:

§ 25 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

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