Ihr Führerschein ist durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen oder aus sonstigen Gründen nicht mehr lesbar und Sie benötigen einen Ersatz?
Benötigte Unterlagen
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamt
- Aktuelles Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich)
- Eventuell eine Verlust-/Diebstahlsanzeige
Kosten
- Die Gebühr beträgt, einschl. der Kosten für die Herstellung des Führerscheins, 35,80 €
- Bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins wird ein vorläufiger Fahrausweis gegen eine zusätzliche Gebühr i .H.v 9,00 € ausgestellt
Hinweis
Bei Verlust oder Diebstahl muss die Antragstellung direkt bei der Führerscheinstelle erfolgen. In anderen Fällen ist dies auch über die für den Wohnort zuständige Stadt-oder Verbandsgemeindeverwaltung möglich
Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)