Sie wohnen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Germersheim und möchten erstmals einen Führerschein erwerben
Benötigte Unterlagen
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
- Schulung in Erster Hilfe
- aktuelles Passbild (45mm x
35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
(biometrietauglich).
- Sehtest (Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T) nicht älter als 2 Jahre.
- Bescheinigung augenärztliche Untersuchung (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) nicht älter als 2 Jahre.
- Eignungsgutachten z.B. von einer Begutachtungsstelle oder von einem Arbeitsmediziner (Klassen D, D1, DE, D1E) – nicht älter als 1 Jahr.
- Bescheinigung ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis der Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E).
Kosten:
- Die Gebühr beträgt, einschl. der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 44,70 €.
- Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E zzgl. 32,50 € für Prüfung und Eintrag Schlüsselzahl "95" (Grund-/Weiterbildung BKrFQG)
Wichtiger Hinweis
Der Antrag kann direkt bei der Führerscheinstelle oder der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.
Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.
Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) finden Sie hier
Rechtsgrundlagen:
§ 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5, 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 5 und 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)