Kreisverwaltung Germersheim

Ersterteilung Führerschein

Sie wohnen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Germersheim und möchten erstmals einen Führerschein erwerben

Benötigte Unterlagen

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
  • Schulung in Erster Hilfe
  • aktuelles Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich).
  • Sehtest (Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T) nicht älter als 2 Jahre.
  • Bescheinigung augenärztliche Untersuchung (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) nicht älter als 2 Jahre. 
  • Eignungsgutachten z.B. von einer Begutachtungsstelle oder von einem Arbeitsmediziner (Klassen D, D1, DE, D1E) – nicht älter als 1 Jahr.
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis der Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E).

Kosten:

  • Die Gebühr beträgt, einschl. der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 44,70 €.
  • Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E zzgl. 32,50 € für Prüfung und Eintrag Schlüsselzahl "95" (Grund-/Weiterbildung BKrFQG)

Wichtiger Hinweis

Der Antrag kann direkt bei der Führerscheinstelle oder der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) finden Sie hier

Rechtsgrundlagen:

§ 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5, 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlage 5 und 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

 

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung