Kreisverwaltung Germersheim

Fahrgastführerschein

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig mit einem Krankenwagen oder Kraftfahrzeug Personen befördert, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
  • Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheines (ggfls. Umtausch erforderlich)
  • Unterweisung in Erster Hilfe (nur für Krankentransporte).
  • Bescheinigung augenärztliche Untersuchung - nicht älter als 2 Jahre.
  • Bescheinigung ärztl. Untersuchung - nicht älter als 1 Jahr.
  • Eignungsgutachten z.B. von einer Begutachtungsstelle oder von einem Arbeitsmediziner (Bei Ersterteilung sowie ab dem 60. Lebensjahr)
  • aktuelles Führungszeugnis.
  • Besitz eines EU-Kartenführerschein (ggfls. durch Umtausch).

Mindestalter:

  • Krankenkraftwagen – 19. Lebensjahr
  • Ansonsten – 21. Lebensjahr

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Erlaubnis für 5 Jahre erteilt.

Kosten:

  • Die Gebühr beträgt, für Ersterteilung bzw. Erweiterung des Fahrgastführerscheines, 43,90 € zzgl. 13,00 € Führungszeugnis.
  • Die Gebühr beträgt, für die Verlängerung des Fahrgastführerscheines, 38,00 € zzgl. 13,00 € Führungszeugnis.

Hinweis:

Die Antragstellung sollte zweckmäßigerweise über die für den Wohnort zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Dazu ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlagen:

§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 5 und 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Personenbeförderungsgesetz

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