Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig mit einem Krankenwagen oder Kraftfahrzeug Personen befördert, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen:
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
- Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheines (ggfls. Umtausch erforderlich)
- Unterweisung in Erster Hilfe (nur für Krankentransporte).
- Bescheinigung augenärztliche Untersuchung - nicht älter als 2 Jahre.
- Bescheinigung ärztl. Untersuchung - nicht älter als 1 Jahr.
- Eignungsgutachten z.B. von einer Begutachtungsstelle oder von einem Arbeitsmediziner (Bei Ersterteilung sowie ab dem 60. Lebensjahr)
- aktuelles Führungszeugnis.
- Besitz eines EU-Kartenführerschein (ggfls. durch Umtausch).
Mindestalter:
- Krankenkraftwagen – 19. Lebensjahr
- Ansonsten – 21. Lebensjahr
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Erlaubnis für 5 Jahre erteilt.
Kosten:
- Die Gebühr beträgt, für Ersterteilung bzw. Erweiterung des Fahrgastführerscheines, 43,90 € zzgl. 13,00 € Führungszeugnis.
- Die Gebühr beträgt, für die Verlängerung des Fahrgastführerscheines, 38,00 € zzgl. 13,00 € Führungszeugnis.
Hinweis:
Die Antragstellung sollte zweckmäßigerweise über die für den Wohnort zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.
Dazu ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlagen:
§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung
Anlage 5 und 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Personenbeförderungsgesetz