Sie möchten in einem Land außerhalb der EU ein Fahrzeug führen, welches einen Internationalen Führerschein vorschreibt?
Benötigte Unterlagen:- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
- gültiger „Karten“- Führerschein. Sofern noch kein Karten-Führerschein ausgestellt wurde ist die Ausstellung vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheines zu beantragen
- aktuelles Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich).
Kosten:
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins beträgt 16,30 €.
Hinweis:
Die Beantragung kann auch durch eine dritte Person mittels Vollmacht erfolgen. Der Führerschein wird sofort ausgestellt. Er gilt 3 Jahre ab dem Tag der Ausstellung, jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und nur im Ausland.
Rechtsgrundlage:
§ 25 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)