Kreisverwaltung Germersheim

Internationaler Führerschein

Sie möchten in einem Land außerhalb der EU ein Fahrzeug führen, welches einen Internationalen Führerschein vorschreibt?

Benötigte Unterlagen:
  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
  • gültiger „Karten“- Führerschein. Sofern noch kein Karten-Führerschein ausgestellt wurde ist die Ausstellung vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheines zu beantragen
  • aktuelles Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich).

Kosten:

  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins beträgt 16,30 €.

Hinweis:

Die Beantragung kann auch durch eine dritte Person mittels Vollmacht erfolgen. Der Führerschein wird sofort ausgestellt. Er gilt 3 Jahre ab dem Tag der Ausstellung, jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und nur im Ausland.

Rechtsgrundlage:

§ 25 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

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