Kreisverwaltung Germersheim

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Hierbei wird unterschieden zwischen EU-/EWR-Staaten, Staaten die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt sind und sog. Drittstaaten, die nicht in der Anlage 11 zur FeV genannt sind.


Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Ihre ausländische Fahrerlaubnis aus einem Staat der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) berechtigt grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, auch wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegen. Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) oder D, D1, DE, D1E (Bus) ist jedoch folgende Einschränkung zu beachten: Eine Fahrerlaubnis der genannten Klassen gilt in der Bundesrepublik Deutschland nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum erteilt wurde. Wäre danach Ihre Fahrerlaubnis mit dem Zeitpunkt der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes nicht mehr gültig, dürfen Sie noch sechs Monate im Inland fahren.

Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Führerschein, dessen Geltungsdauer nach dem Recht des erteilenden Staates oder den deutschen Bestimmungen abgelaufen ist, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.

Sollte die Gültigkeit Ihres Führerscheindokuments oder einer Fahrerlaubnisklasse ablaufen, erhalten Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt. Auch ohne besonderen Anlass können Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis zu jedem Zeitpunkt in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antragsformular
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der C- und/oder D-Klassen sind und diese nach den deutschen Bestimmungen (siehe oben) abläuft oder bereits nicht mehr gültig ist, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch einen Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • arbeitsmedizinisches Gutachten (nur bei D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr)
  • bei gewerblicher Nutzung ist ggf. eine Berufskraftfahrergrundqualifikation oder -weiterbildung nachzuweisen (Schlüsselzahl 95)
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur bei D-Klassen); die Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde

Weitere Anforderungen:

  • Identitätsnachweis: Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis und Reisepass.
  • Wohnsitz: Ein ordentlicher Wohnsitz im Inland ist notwendig

Die Dauer des Antragsverfahrens kann auch beim Vorliegen aller Unterlagen ca. 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig vor Ablauf des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis einen Antrag zu stellen. Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird Ihr ausländischer Führerschein einbehalten und über das Kraftfahrt-Bundesamt an die ausstellende Behörde zurückgesandt. Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen für den Regelfall gelten. In Ausnahmefällen können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich bei uns nachzufragen. Die Telefonnummer der Ansprechpartner finden Sie links im Kontaktfeld.

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Staat der Anlage 11 zur FeV

Begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, benötigen Sie grundsätzlich spätestens nach Ablauf von sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis. Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf von sechs Monaten wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Bei den in Anlage 11 zur FeV genannten Staaten wird bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ganz oder teilweise auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichtet. Welche Fahrerlaubnisse im Einzelnen erteilt werden können und unter welchen Voraussetzungen diese erteilt werden, ist individuell sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummer der Ansprechpartner finden Sie links im Kontaktfeld. Bitte beachten Sie, dass eine bereits abgelaufene Fahrerlaubnis nicht mehr umgeschrieben werden kann.

 

Folgende Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • Antragsformular
  • amtliche Bestätigung über den Zuzug aus dem Ausland (sog. Ersteinreise)
  • ausländischer Führerschein im Original ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)


Sofern Sie eine Fahrerlaubnis der C- und/oder D-Klassen umschreiben lassen möchten, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch einen Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • arbeitsmedizinisches Gutachten (nur bei D-Klassen)
  • bei gewerblicher Nutzung ist ggf. eine Berufskraftfahrergrundqualifikation oder -weiterbildung nachzuweisen (Schlüsselzahl 95)
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur bei D-Klassen); die Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde

 

Weitere Anforderungen:

  • Identitätsnachweis: Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis und Reisepass.
  • Wohnsitz: Ein ordentlicher Wohnsitz im Inland ist notwendig

Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird Ihr ausländischer Führerschein einbehalten und über das Kraftfahrt-Bundesamt an die ausstellende Behörde zurückgesandt.

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 zur FeV genannten Staat (Drittstaat)

Begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, benötigen Sie grundsätzlich spätestens nach Ablauf von sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis.

Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf von sechs Monaten wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Für die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem sog. Drittstaat in eine deutsche Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse ablegen (Befähigungsprüfung). Aus diesem Grund ist die Anmeldung bei einer Fahrschule erforderlich. Eine Ausbildung (Theoriestunden, Pflichtfahrstunden) ist grundsätzlich nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass eine bereits abgelaufene Fahrerlaubnis nicht mehr umgeschrieben werden kann.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antragsformular
  • amtliche Bestätigung über den Zuzug aus dem Ausland (sog. Ersteinreise)
  • ausländischer Führerschein im Original ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe

Weitere Anforderungen:

  • Identitätsnachweis: Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis und Reisepass.
  • Wohnsitz: Ein ordentlicher Wohnsitz im Inland ist notwendig

Wichtige Hinweise:

Der Antrag kann direkt bei der Führerscheinstelle oder der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

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