Sie sind im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheines und möchten
diesen gegen den neuen EU-Kartenführerschein tauschen?
Benötigte Unterlagen:
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- sofern der Führerschein nicht durch die Kreisverwaltung Germersheim ausgestellt war eine Karteikartenabschrift durch die ausstellende Behörde
Kosten:
- Die Gebühr beträgt, einschl. der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 25,30 €.
Hinweis:
Der Umtausch kann direkt bei der Führerscheinstelle oder bei der für den Wohnort zuständigen Stadt-oder Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.
Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlagen:
§ 6 Abs. 6 Fahrerlaubnis-Verordnung
Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung