Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Kennzeichenschilder.
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs ist zusätzlich die Vorlage eines Verwertungsnachweises (beim Fahrzeugverwerter erhältlich) erforderlich.
Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der o.a. Unterlagen erfolgen.
Seit dem 01.01.2015 kann die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges über ein beim Kraftfahr-Bundesamt betriebenes Internetportal oder direkt über die Homepage der Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim erfolgen.
Voraussetzung hierfür sind, dass
- das Fahrzeug über Kennzeichen verfügt, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes genutzt werden. Diese werden seit dem 01.01.2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben.
- Für das Fahrzeug eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, d.h. dass sich auf dem Dokument ein freizulegender Sicherheitscode befindet und
- Der neue Personalausweis mit
aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
eingesetzt wird
Gebühr:
Innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks - 7,80€
Internetbasiert - 5,70€
Rechtsgrundlage:
§ 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)