Einen Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
benötigen Sie bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheines oder wenn dieser
unbrauchbar geworden ist
Sie benötigen folgende Unterlagen bei Verlust des Originalfahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I):
- Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei Diebstahl des Originalfahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I):
- Diebstahlsanzeige der Polizei
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte) (Verlinkung s. oben)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei Unbrauchbarkeit des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I):
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- den noch vorhandenen, unbrauchbar gewordenen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte) (Verlinkung s. oben)