Kreisverwaltung Germersheim

Ersatzfahrzeugschein

Einen Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigen Sie bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheines oder wenn dieser unbrauchbar geworden ist

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Verlust des Originalfahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I):

  • Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug

  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Diebstahl des Originalfahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I):

  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte) (Verlinkung s. oben)

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Unbrauchbarkeit des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I):

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • den noch vorhandenen, unbrauchbar gewordenen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte) (Verlinkung s. oben)

 

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