Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Soziale Dienst
- richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- ist ein umfassender sozialer Dienst in einer Gemeinde,
- bietet auf der Grundlage des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes ganzheitliche Hilfe an,
- ist oft erste Anlaufstelle,
- ist ein Unterstützungs- und Hilfsangebot bei der
Alltagsbewältigung und in Problem- und Krisensituationen
Die Fachkräfte des Sozialen Dienstes
- beraten und begleiten Familien, Einzelne und Gruppen in Fragen der Erziehung, bei familiären Konflikten und Problemen,
- beraten Eltern und Kinder bei Partnerschafts- Trennungs- und Scheidungskonflikten,
- unterstützen bei Familien- und Lebenskrisen, in Notsituationen und bei Gewaltproblemen,
- leisten Hilfen zur Erziehung innerhalb und außerhalb der Familien sowie Hilfen für junge Volljährige ein und begleiten diese,
- wirken in Familiengerichtsverfahren mit; informieren und beraten Eltern, Kinder und Jugendlichen vor, während und nach Familiengerichtsverfahren,
- erarbeiten gemeinsam mit Betroffenen Vereinbarungen als Grundlage einer familiengerichtlichen Sorgerechts- bzw. Umgangsregelung nach Scheidung oder bei Getrenntleben der Eltern,
- erarbeiten Stellungnahmen für das Familiengericht,
- informieren bei einer Gefährdung des Kindeswohls das Familiengericht, damit ggf. familiengerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden können und der Kinderschutz gewährleistet wird.
Zuständigkeit:
Welcher Mitarbeiter für Ihren Ort zuständig ist, erfahren Sie in dieser Liste.
Nachfolgend finden Sie Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches Allgemeiner Sozialer Dienst: