Kindertagespflege
ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren. Es handelt
sich hierbei um eine sehr familiennahe und zeitlich flexible Betreuungsform
und ist somit besonders attraktiv für jene Eltern, die noch sehr junge Kinder
haben oder durch außergewöhnliche Arbeitszeiten einer zeitlich besonders
flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
Kindertagepflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem
Haushalt und vereinzelt auch im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten
oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten geleistet.
Die Tagesmütter- und väter müssen eine Qualifizierung nachweisen, eine
Pflegeerlaubnis besitzen und werden darüber hinaus regelmäßig vom Jugendamt
überprüft.
Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, können von einer
Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder betreut werden.