Die Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendhilfe RLP gibt Kindern, Jugendlichen und Eltern die Möglichkeit, sich an eine unabhängige Stelle zu wenden, um eine Klärung und Vermittlung zu gestalten.
Wir beraten und unterstützen Menschen,
- die Informationen und Beratung zu ihren Rechten nach dem Sozialgesetzbuch VIII, also dem Kinder- und Jugendhilferecht, benötigen.
- die sich durch ein Jugendamt nicht ausreichend beraten und beteiligt fühlen.
- die einen Dialog mit den Jugendämtern wünschen.
- die mit der Betreuung durch einen freien Träger der Jugendhilfe nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten.
- die nicht wissen, wer für ihr Anliegen in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist.
Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche
- informiert über Rechte und Pflichten,
- berät, welche Möglichkeit es gibt, sich gegen eine ungerecht empfundene Entscheidung zu wenden,
- sucht gemeinsam nach Lösungen, wie man eine Situation verbessern kann,
- begleitet ggf. zu Terminen zum Jugendamt oder zu einem freien Träger der Jugendhilfe,
- informiert hinsichtlich der Rechte auf Leistungen und der Rechte im Rahmen der Erbringung einer Hilfe zur Erziehung,
- unterstützt Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen bei der Verbesserung von Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen,
- bietet unbürokratische, kostenlose Unterstützung und Begleitung in Konfliktfällen,
- sensibilisiert für Kinderrechte,
- ist Lobby für Kinder- und Jugendrechte in den Hilfen zur Erziehung
Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.
Ziel ist Betroffene in der Sicherstellung ihrer Rechte zu unterstützen.
Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe, die dazu
führen können, dass es Personensorgeberechtigten (Anspruchsberechtigte bei
Hilfen zur Erziehung) und jungen Volljährigen sehr schwer gemacht oder gar
verwehrt wird, ihren Anspruch auf Rechte und Leistungen nach dem zu
realisieren. In der Arbeit der Beschwerde- und Ombudsstelle in der Jugendhilfe
sollen zwei Schwerpunkte herausgebildet werden. Erstens die Unterstützung der
Ratsuchenden zur Sicherstellung ihrer Rechte bei der Leistungsgewährung durch
ein Jugendamt und zweitens während der Leistungserbringung durch einen Träger
der freien Jugendhilfe.
Die Beschwerdestelle für die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen und
Leistungsberechtigte in Bezug auf rechtsanspruchsbegründete Leistungen nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz beraten und Lotse sein. Hierzu zählen
insbesondere die Erziehungshilfe, die Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige,
Nachbetreuung, die Hilfe in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und
Kinder sowie die Hilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Auch
Vollzeitpflegepersonen können sich an die Beratungsstellen wenden.
Nach der Landtagswahl 2016 haben SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Koalitionsvereinbarung für die Jahre 2016 bis 2021 die „Einrichtung einer Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe“ festgehalten.
Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, sich niedrigschwellig an eine unabhängige Institution zu wenden, die einen Klärungs- und Vermittlungsprozess gestaltet.
Zum 1.Mai 2017 startete die Beschwerdestelle in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Ombudsperson der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz siedelt die Aufgabe einer Beschwerdestelle für die Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten an und ist damit das zweite Flächenland mit solch einer unabhängigen Stelle.
Theoretischer Ausgangspunkt der Ombudschaften ist die Machtungleichheit zwischen jungen Menschen / Leistungsberechtigten sowie den Institutionen Jugendamt und/ oder freier Träger.
Ombudschaftliches Engagement und professionelles Handeln
zielt darauf ab, diese Asymmetrie mit den zur Verfügung stehenden fachlichen –
und notfalls auch juristischen – Beratungsmöglichkeiten auszugleichen. Die
Parteilichkeit ist diesem Ausgleich gewidmet und unterscheidet sich damit von
anwaltlicher Unterstützung im Sinne eines juristischen Mandates. Die Errichtung
einer unabhängigen Beschwerdeinstanz für Kinder und Jugendliche in der
Jugendhilfe gehört zu den Empfehlungen der „Runden Tische Heimerziehung und
sexueller Kindesmissbrauch“.