Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe
des Jugendamtes für alleinerziehende Elternteile.
Alleinerziehende haben häufig mit der Doppelbelastung aus Kindererziehung
und ausbleibendem oder nicht rechtzeitig gezahltem Unterhalt des anderen Elternteils
zu kämpfen.
Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil selbst über keine oder nur
geringe Einkünfte verfügt, ist er oftmals nicht in der Lage den
Regelunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle sicherzustellen.
Diese besondere Lebenssituation soll mit einer Sozialleistung nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz - UVG - erleichtert werden.
Unterhaltsvorschussleistungen dienen somit der finanziellen Absicherung von
Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder
nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Sachbearbeitern der
Unterhaltsvorschussstelle.