28.10.2020 - Gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim erlassen abgestimmte Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – Verschärfte Regelungen für Gastronomie und Sport – Dringender Appell zum Verzicht auf private Veranstaltungen – Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Gleiche Rahmenbedingungen für die Menschen in einer eng verwachsenen Region“
Die
Corona-Lage in Deutschland ist angespannt und auch in der Südpfalz steigen die
Infektionszahlen weiter an. Die Verwaltungschefs OB Thomas Hirsch (Stadt
Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße) und Landrat
Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim) haben sich auf ein gemeinsames
Vorgehen im Kampf gegen das Virus verständigt und heute einheitliche und für
alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regelungen vorgestellt. Die drei
Gebietskörperschaften werden verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
in der Südpfalz erlassen. Die entsprechenden, aufeinander abgestimmten
Allgemeinverfügungen treten am Freitag, 30. Oktober, in Kraft.
„Dass
wir mit niedrigen Infektionszahlen recht gut durch den Sommer gekommen sind,
haben wir uns alle gemeinsam in der Südpfalz hart erarbeitet – auch durch den
Verzicht auf vieles, was uns Freude bereitet“, betonen Hirsch, Seefeldt und Dr.
Brechtel. „Nun stehen wir erneut vor einer großen Herausforderung, die wir nur
gemeinsam meistern können. Trotz der steigenden Infektionszahlen besteht kein
Grund zur Panik, wir müssen jetzt aber sehr vorsichtig sein und uns weiter
disziplinieren, damit nicht alle Einschränkungen der vergangenen Monate umsonst
gewesen sind.“
Die drei Verwaltungschefs appellieren dringend an die Bevölkerung, weiter konsequent die AHA+L-Regel einzuhalten, also auf Abstände und Hygiene zu achten, Alltagsmaske zu tragen und für ausreichend Belüftung zu sorgen. In den Allgemeinverfügungen wird zudem dringend empfohlen, auf Veranstaltungen im privaten Bereich zu verzichten und auf stark frequentierten Plätzen, Straßen oder Wegen, auf denen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, Maske zu tragen.
Darüber
hinaus sehen die neuen Allgemeinverfügungen u.a. folgende verschärfte
Regelungen vor: Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch von höchstens 100
Personen besucht werden, für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne feste
Platzzuweisung gilt eine Obergrenze von 50 Personen. Gastronomische Betriebe
dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken. Auch Tankstellen,
Kiosken und dem Einzelhandel ist es untersagt, in diesem Zeitraum alkoholische
Getränke zu verkaufen. An einem Tisch in der Gastronomie dürfen höchstens zehn
Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angehörigen zweier Haushalte
sitzen. Eine freie Platzwahl durch die Gäste ist nicht zulässig.
Selbstbedienungsbuffets sind untersagt. Sport im Freien ist auf 30 Personen,
Sport in Hallen auf zehn Personen begrenzt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind
nicht zugelassen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime für
Menschen mit Behinderung sind angehalten, den Zugang ihrer Besucherinnen und
Besucher zu steuern.
Alle Verfügungen sind auf den jeweiligen Internetseiten www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de und www.kreis-germersheim.de einsehbar.
Die ab dem 30. Oktober 2020 gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim finden Sie hier
„Wir haben uns für ein gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz entschieden, damit in der eng verwachsenen Region gleiche Rahmenbedingungen herrschen“, erläutern Hirsch, Seefeldt und Brechtel. Zuvor hatten alle drei Gebietskörperschaften gemäß des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes in Task Forces über mögliche Maßnahmen beraten. Der Warn- und Aktionsplan des Landes empfiehlt, verschärfte Maßnahmen zu erlassen, sobald eine Stadt oder ein Landkreis die Gefahrenstufe ORANGE bzw. die Alarmstufe ROT erreichen. Landau, SÜW und Germersheim hatten sich früh dafür ausgesprochen, eine gemeinsame Task Force zu gründen, um im Sinne der Bevölkerung ein abgestimmtes Vorgehen zu ermöglichen.
Die
drei südpfälzischen Verwaltungschefs sind sich bewusst: „Es ist ein schmaler
Grat zwischen der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und dem notwendigen
Infektionsschutz. Wir begrüßen daher grundsätzlich, dass Bund und Länder
einheitliche Regelungen erlassen möchten, hoffen beim geplanten «Wellenbrecher»
für die zweite Corona-Welle aber auf Augenmaß und Weitsicht“, so Hirsch,
Seefeldt und Brechtel vor allem mit Blick auf weitere Perspektiven für
Gastronomie und Hotellerie. Angesichts der Situation auf Bundesebene sei mit
flächendeckenden Einschränkungen zu rechnen, ergänzen die Verwaltungschefs. Ob
und inwieweit dadurch die südpfälzischen Allgemeinverfügungen angepasst werden
müssten, bleibe abzuwarten. Insgesamt sei bei dem aktuellen, dynamischen
Geschehen ein Nachsteuern wohl nicht zu vermeiden.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der
Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der
Pfalz. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.