29.05.2020 - Die Blasmusik erfreut sich in
Deutschland, wie auch im Landkreis Germersheim, hoher Beliebtheit. Zahlreiche
Vereine mussten in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Lage auf ihre
Musikproben verzichten. In der jüngsten Landesverordnung des Landes Rheinland-Pfalz,
die für die Landkreise bindend ist, wurde bei den Lockerungen der Bereich der
Blasmusikvereine ausgespart. Dies stößt bei Germersheims Landrat, Dr. Fritz
Brechtel, auf Unverständnis: „Musikproben im Freien oder in offenen
Unterständen, bei denen Hygienekonzepte, wie sie bereits von Vereinen
ausgearbeitet wurden, eingehalten werden, sollten grundsätzlich wieder möglich
sein.“ Brechtel richtet seinen Appell in einem Schreiben an das Mainzer
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die Behörde wird
darin gebeten, im Interesse der Blasmusikvereine eine Probe-Erlaubnis für
diesen kulturellen Sektor auszusprechen.
„Sport im Freien ist unter
Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von drei Metern gestattet. Vergleichbar
sind auch die Konzepte, die von Blasmusik-Orchestern vorgelegt wurden. Deshalb
sollten auch Musikproben unter bestimmten Umständen möglich sein.“ Brechtel
bemängelt, dass in der „Achten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz“ (8. CoBeLVO) das Thema Blasmusik explizit nicht erwähnt wurde.
Insofern bleibt aktuell für die Kreisverwaltung nur die Deutung, dass es sich
hierbei um eine Tätigkeit handelt, die zu „verstärktem Aerosolausstoß“ führt –
und damit nach der 8. CoBeLVO untersagt wäre.
Der Landrat hegt die Hoffnung, dass
das Land rasch und im Interesse der Vereine auf die Vorschläge reagiert, damit
diese rechtlichen Unsicherheiten beseitigt und durch eindeutige
Auslegungshinweise ersetzt werden - und am Ende bald wieder Musikproben für
Blasorchester möglich sein werden.