30.03.2021 - Bei
einer gemeinsamen Kontrolle zur Einhaltung der geltenden Corona-Regeln in
Germersheim haben die Mitarbeiter der Ordnungsämter des Kreises und der Stadt
sowie der Polizeiinspektion Germersheim vergangenen Sonntag überwiegend
verständnisvolle Reaktionen erfahren. Kam es zu Regelverstößen, wurde
freundlich und deutlich darauf hingewiesen, in einigen Fällen wurden
Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Besonders viele Menschen hatte es bei
Sonnenschein und Frühlingstemperaturen an die Germersheimer Rheinpromenade
gezogen. In den überwiegenden Fällen musste hier auf die geltende Maskenpflicht
aufmerksam gemacht werden. Aufgefallen und aufgelöst wurden darüber hinaus
unzulässige Personenansammlungen. In einigen Fällen kam es zur Anzeige einer
Ordnungswidrigkeit wegen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum und Überschreiten
der zugelassenen Personenbegrenzung. Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist
derzeit entsprechend der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz verboten.
Über die Osterfeiertage wird im gesamten Landkreis verstärkt die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert. Darauf weisen die Polizei und die Ordnungsämter hin.
Im Landkreis Germersheim ist die Zahl der Infektionen besonders hoch, die Inzidenz liegt seit Tagen deutlich über 150. Daher gelten hier entsprechend der Landesverordnung strengere Maßnahmen als in Gebieten mit deutlich niedrigeren Infektionszahlen. Dazu gehören u.a. die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Bereichen, an denen sich besonders viele Menschen begegnen. Diese sind deutlich mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Die geltenden Corona-Regeln im Landkreis Germersheim finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus, die geltenden Verordnungen des Landes gibt es hier: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/