29.09.2021 - Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Sie sind bisher unbefristet, was sich nach dem Umtausch ändern wird. Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine für 15 Jahre befristet. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine Registrierung in einem zentralen Register sichergestellt. Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Germersheim rechnet insbesondere in der Anfangszeit mit einem erhöhten Antragsaufkommen. Auf Grund der vorgesehenen Staffelung des Umtauschs ist aber keine Eile geboten. Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Eine Antragstellung ist auch über die jeweilige Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung möglich. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Eine Prüfung der Eignung durch ärztliche Gutachten oder die Ablegung von Prüfungen ist mit dem Umtausch nicht verbunden.
Weitere Informationen
bietet die Internetseite des Landkreises Germersheim
www.kreis-germersheim.de/zulassung
I.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden
sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später |
19.01.2025 |
II.
Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind: (Generell
gilt: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den
Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des
Führerscheins.)
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |