Gem. § 69 Abs. 1 des
Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) „obliegt es
den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der
Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den
in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen zu sorgen, wenn die
Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und
ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar
ist. Das Gleiche gilt für die Beförderung zur nächstgelegenen Realschule
plus in der jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der
Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Wird eine Schule außerhalb von
Rheinland-Pfalz besucht, trägt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt,
in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, die
Beförderungskosten."
Die Aufgabe der Schülerbeförderung wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt. Dies erfolgt in Form einer Schülerjahreskarte (ScoolCard). Die ScoolCard ist ein Angebot des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und gilt ohne Einschränkung im gesamten KVV-Verbundgebiet. Dies gilt auch an Wochenenden und an Feiertagen. Die ScoolCard kostet derzeit 49,50 € (Tarifstand September 2019). Sie wird in Form einer Kunststoffkarte (Scheckkartenformat) mit Lichtbild ausgegeben. Die ScoolCard hat zwölf Monate Gültigkeit, ist aber nur für zehn Monate zu zahlen.
Quelle: Kreisverwaltung Germersheim
Infobrief Schülerbeförderung zur Grundschule Ottersheim,Berg, Kandel und Minfeld
Informationsblatt über die Schülerbeförderung Sekundarstufe 1, BF 1 und BF 2
Informationsblatt über die Schülerbeförderung Sekundarstufe 2
Infoblatt Grundschule Weingarten
Infoblatt Grundschule Jockgrim und Förderschule Rülzheim
Infoblatt Realschule plus Lingenfeld
Richtlinien über die Schülerbeförderung
Satzung über die Schülerbeförderung