Gem. § 69 Abs. 1 des
Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) „obliegt es
den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der
Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den
in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen zu sorgen, wenn die
Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und
ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar
ist. Das Gleiche gilt für die Beförderung zur nächstgelegenen Realschule
plus in der jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der
Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Wird eine Schule außerhalb von
Rheinland-Pfalz besucht, trägt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt,
in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, die
Beförderungskosten."
Die Aufgabe der
Schülerbeförderung wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen
Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt. Dies erfolgt in Form
einer Schülerjahreskarte (ScoolCard).
Die ScoolCard ist ein Angebot des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und
gilt ohne Einschränkung im gesamten KVV-Verbundgebiet. Dies gilt auch an
Wochenenden und an Feiertagen. Die ScoolCard kostet derzeit 52,00 €
(Tarifstand September 2022). Sie wird in Form einer Kunststoffkarte
(Scheckkartenformat) mit Lichtbild ausgegeben. Die ScoolCard hat zwölf
Monate Gültigkeit, ist aber nur für zehn Monate zu zahlen.
Der
sogenannte Schulverkehr, also die Hin- und Rückfahrten zum/vom Schulstandort, ist
seit einiger Zeit im Landkreis Germersheim in das reguläre Streckennetz des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) integriert.
Die eingesetzten Busse sind also für jeden Fahrgast nutzbar, auch zu den Schulzeiten.
Gleichzeitig bedeutet dieser Umstand, dass sich die Bedarfsplanung einzelner Verbindungen oder Anschlüsse sowie der Kapazitäten nach den für den regulären ÖPNV geltenden Vorgaben und Rechtsregelungen richten muss. Dazu zählen selbstverständlich auch die kreiseigenen Richtlinien (siehe Dokumenten-Link unten). Beachtet werden müssen dabei auch vertragliche Regelungen und Vorgaben, die im Rahmen des EU-Vergabeverfahrens zum bestehenden Linienbündel (= Gesamtumfang der Busverkehre im Kreisgebiet) geschlossen worden sind.
Vor diesem komplexen Hintergrund können Änderungen oder Anpassungen nur bedingt in einem optimalen Umfang vorgenommen werden. Der enge Handlungsspielraum, der den Aufgabenträgern aus o. g. Gründen nur zur Verfügung steht, wird jedoch in vollem Maße ausgenutzt. Im Planungsprozess besteht ein differenziertes Abstimmungsgefüge, an dem auch maßgeblich der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie die Busunternehmen beteiligt sind. Jegliche Anpassungsmöglichkeit muss daher einer eingehenden Prüfung durch alle beteiligten Instanzen unterzogen werden.
Die Bedarfsplanung unterliegt somit einem stetigen Optimierungsprozess.
Rückmeldungen von Fahrgästen können folglich dabei helfen, notwendige Bedarfe schneller sichtbar zu machen – sie sind daher immer willkommen!
Infobrief Schülerbeförderung zur Grundschule Ottersheim,Berg, Kandel, Minfeld, Freckenfeld, Lingenfeld
Informationsblatt über die Schülerbeförderung Sekundarstufe 1, BF 1 und BF 2
Informationsblatt über die Schülerbeförderung Sekundarstufe 2
Infoblatt Grundschule Jockgrim und Förderschule Rülzheim
Richtlinien über die Schülerbeförderung
Satzung über die Schülerbeförderung