Neues Wohnen im Alter / Altersgerechte Wohnformen
Den Wunsch, auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit, zuhause bleiben zu können, haben die meisten
Menschen. Und wenn schon nicht der Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist,
weil z.B. eine fortschreitende Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung
erfordert, möchte man zumindest am Wohnort in vertrauter Umgebung und in
möglichst fußläufiger Erreichbarkeit für Verwandte, Freunde und Nachbarn leben und
dort die entsprechenden Hilfen erhalten.
Am 27.03.2014 wurde zu diesem Thema ein Symposium in Wörth durchgeführt:
Leider können diese verständlichen und berechtigten Wünsche an vielen Orten noch nicht erfüllt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Sehr viele Wohnungen und Eigenheime sind nicht, bzw. noch nicht barrierefrei gestaltet (d.h. beim Zugang und im Innenbereich der Wohnung sind Stufen zu überwinden und sie verfügen nicht über bodengleiche Duschen, etc.)
- Barrierefreie Mietwohnungen fehlen auf dem Wohnungsmarkt
- Ein Fehlbedarf besteht an barrierefreien Wohnungen in Verbindung mit Dienstleistungs- und Pflegeservice (Betreutes Wohnen / Service-Wohnen)
- Stationäre Pflegeheime gibt es nur in einzelnen, Orten, da sie aus wirtschaftlichen Gründen eine bestimmte Größenordnung an Plätzen benötigen und damit einen verhältnismäßig großen Einzugsbereich haben.
- Wohnquartiersbezogene (Gemeinde / Stadtteil) Pflegewohngruppen (max. 8 -12 Pflegebedürftige / 24-Std-Betreuung) gibt es zur Zeit im Landkreis noch nicht, jedoch werden einzelne dieser ambulanten Pflege-Wohngruppen demnächst aufgebaut.
Die Kreisverwaltung wirkt gemeinsam mit den Verbands- und
Ortsgemeinden und den Pflegediensten sowie
-Einrichtungen darauf hin, dass künftig
die Hilfen für Ältere und Pflegebedürftige gemeindebezogen im Zuge der
Wohnquartiersentwicklung aufgebaut werden. Die Grundzüge für diese neue
Struktur der pflegerischen Angebote finden sich in der Vorlage „Pflege 5.0“ die
von der Regionalen Pflegekonferenz am 14.01.2015 entwickelt und angenommen
wurde.
Förderung des Aufbaus von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften im Landkreis Germersheim
Seit dem 1. Januar 2019 können Initiativen zur Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft von der Kreisverwaltung finanzielle Unterstützung bei der Projektumsetzung erhalten.
Die Förderung bezieht sich auf professionelle Beratungsleistungen zur Erarbeitung eines tragfähigen Konzepts sowie zur Umsetzung des Projekts in der Planungs- Bau- und Startphase.
Die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften im Landkreis Germersheim wurde im Dezember 2018 im Amtssblatt 35-2018 veröffentlicht.
Dort finden Sie die Fördergrundsätze und –voraussetzungen. Der Antrag auf Förderung ist bei der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz der Kreisverwaltung Germersheim (Kontaktdaten links) zu stellen.
Link zur Förderrichtlinie Ambulante betreute Pflege-Wohngemeinschaften
Netzwerk der Seniorenbeauftragten
Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden kümmern sich um die Anliegen und Bedürfnisse der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie sammeln deren Wünsche und Vorstellungen zum Thema "Wohnen im Alter"
Neues Wohnen im Alter / Altersgerechte Wohnformen
„…auch im Alter bleiben wo ich will – zu Hause“ - wie wir im Alter leben können und wollen
Den Wunsch auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zuhause bleiben zu können, haben die meisten Menschen. Und wenn schon nicht der Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist, weil z.B. eine fortschreitende Demenzerkrankung eine Rund-um –die Uhr-Betreuung erfordert, möchte man zumindest am Wohnort in vertrauter Umgebung und in möglichst fußläufiger Erreichbarkeit für Verwandte, Freunde und Nachbarn leben und dort die entsprechenden Hilfen erhalten.
Am 27.03.2014 wurde zu diesem Thema ein Symposium in Wörth durchgeführt:
Leider können diese verständlichen und berechtigten Wünsche an vielen Orten noch nicht erfüllt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Sehr viele Wohnungen und Eigenheime sind nicht, bzw. noch nicht barrierefrei gestaltet (d.h. beim Zugang und im Innenbereich der Wohnung sind Stufen zu überwinden und sie verfügen nicht über bodengleiche Duschen, etc.)
- Barrierefreie Mietwohnungen fehlen.
- Ein Fehlbedarf besteht an barrierefreien Wohnungen in Verbindung mit Dienstleistungs- und Pflegeservice (Betreutes Wohnen / Service-Wohnen)
- Stationäre Pflegeheime gibt es nur in einzelnen, größeren Orten, da sie aus wirtschaftlichen Gründen eine bestimmte Größenordnung an Plätzen benötigen und damit einen verhältnismäßig großen Einzugsbereich haben.
- Wohnquartiersbezogene (Gemeinde / Stadtteil) Pflegewohngruppen (max. 8 -12 Pflegebedürftige / 24-Std-Betreuung) gibt es zur Zeit im Landkreis noch nicht, jedoch werden einzelne dieser ambulanten Pflege-Wohngruppen demnächst aufgebaut.
Die Kreisverwaltung wirkt gemeinsam mit den Verbands- und Ortsgemeinden und den Pflegediensten und –einrichtungen darauf hin, daß künftig die Hilfen für Ältere und Pflegebedürftige gemeindebezogen im Zuge der Wohnquartiersentwicklung aufgebaut werden. Die Grundzüge für diese neue Struktur der pflegerischen Angebote finden sich in der Vorlage „Pflege 5.0“ die von der Regionalen Pflegekonferenz am 14.01.2015 entwickelt und angenommen wurde.
Weiterführende Hilfen und Unterlagen:
Grundsatzpapier „Pflege 5.0“
Download Papier (siehe Mail-Anhang)
Modellprojekt „Gemeinsam älter werden – Zuhause – Heute, morgen und in Zukunft“ (2012 -2014)
Titelseite als Icon / Download Bericht bzw. Link:
Zukunftsgerechte Wohnformen und Services – ein Praxisleitfaden
Titelseite als Icon / Download Bericht bzw. Link:
Zukunftsgerechte Wohnformen und Services – Toolkarten
Titelseite als Icon / Download Bericht bzw. Link:
Netzwerk der Seniorenbeauftragten
Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden fungieren als „Kümmerer“ und Moderatoren der Wünsche und Vorstellungen zum Wohnen im Alter am jeweiligen Ort.
Link zu SB´s:
Verlinkung mit der Unterseite „Wohnen im Alter“ des FB 31