Gefahrenverhütungsschau

Die Gefahrenverhütungsschau für den Bereich der Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindertagesstätten, Beherbergungsstätten mit mehr als 20 Betten und Hochhäusern, wird von der Brandschutzdienststelle, auf Grundlage des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG § 32 Gefahrenverhütungsschau) und der Landesverordnung über die Gefahrenverhütungsschau (GVSLVO), durchgeführt.

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