Veranstaltungssicherheit

Veranstaltungen mit einer Konzentration von vielen Menschen auf engem Raum können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Zur Gewährleistung einer wirksamen Gefahrenabwehr kann daher eine Brandsicherheits- und Sanitätswache erforderlich werden.

Für eine Prüfung der Notwendigkeit einer solchen Brandsicherheitswache  ist  das rechtzeitige Anmelden einer Veranstaltung (mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) bei den Ordnungsbehörden und/oder der Kreisverwaltung erforderlich.

Um das Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen und um eine einheitliche Erfassung notwendiger Daten zu gewährleisten, ist ein entsprechendes Datenblatt für die Erfassung unter den nachfolgenden Links bereitgestellt:

Anmeldung einer Versammlung

Eine Zusendung von Gestattungen, Schankerlaubnissen oder Überlassungsvereinbarungen zu Veranstaltungen ist nicht zielführend. Diese Dokumente enthalten kaum Informationen, die es zulassen, Veranstaltungen ordnungsgemäß zu prüfen. Aus diesem Hintergrund heraus sehen wir uns veranlasst, alle Gestattungen, Schankerlaubnisse oder Überlassungsvereinbarungen die zur Prüfung von Veranstaltungen auf ihren Sicherheitsbedarf hin übermittelt werden, ungeprüft an den Absender zurückzugeben.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Versammlungsrecht finden Sie hier.

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