Die Einkommensgrundstützung wird ab 2023 nur aktiven Landwirten als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt. Dabei sind fachrechtliche Vorgaben (Konditionalität) einzuhalten.
Die Einkommensgrundstützung wird ab 2023 nur aktiven Landwirten als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt. Dabei sind fachrechtliche Vorgaben (Konditionalität) einzuhalten.