Kreisverwaltung Germersheim

Gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe bzw. -ziegen und Mutterkühe

Hierunter versteht man Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, - schafen und -ziegen.

Dabei gilt: Es müssen mindestens drei Mutterkühe beantragt werden, die einmal gekalbt haben müssen.

Der Anspruch auf die Förderung entfällt bei gleichzeitiger Haltung von Milchkühen.    

Bei den Mutterschafen und -ziegen müssen mindestens sechs Tiere in der Altersgruppe zwischen zehn bis 18 Monate und ab 19 Monaten vorhanden sein, die im HIT gemeldet sind.

Für alle Tiere gilt, dass Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung erfüllt sind.

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung