Hierunter versteht man Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, - schafen und -ziegen.
Dabei gilt: Es müssen mindestens drei Mutterkühe beantragt werden, die einmal gekalbt haben müssen.
Der Anspruch auf die Förderung entfällt bei gleichzeitiger Haltung von Milchkühen.
Bei den Mutterschafen und -ziegen müssen mindestens sechs Tiere in der Altersgruppe zwischen zehn bis 18 Monate und ab 19 Monaten vorhanden sein, die im HIT gemeldet sind.
Für alle Tiere
gilt, dass Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung erfüllt sind.