Kreisverwaltung Germersheim

Konditionalität

Die Einhaltung fachrechtlicher Vorgaben, die sog. Konditionalität, ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen und Förderprämien aus dem Bereich der Agrarumweltmaßnahmen.

Bei Verstößen gegen diese Auflagen drohen Sanktionen. Die Konditionalität umfasst verschiedene Bereiche.

Neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sind auch die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) maßgebend.

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung