- Erteilung von EG-Bescheinigungen (CITES) für die Haltung und Vermarktung artgeschützter Tiere und deren Erzeugnisse
- An- und Ummeldung von artgeschützten Tieren (Bestandsveränderungsanzeige)
- Überwachung/Überprüfung von Tierhaltungen, Zoofachgeschäften, u.a.
- Kontrolle von Kennzeichnungen, Aufnahme- und Auslieferungsbüchern
- Beratung zum Schutz von einheimischen wildlebenden Arten (Vögel, Fledermäuse, etc.)
- Beschlagnahmung und Einziehungen
- Einleitung von Bußgeld- bzw. Strafverfahren