Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten besteht eine Meldepflicht (Bestandsveränderungsanzeige), auch Nachweis-, Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten.
Weiterhin benötigt man zur Vermarktung, zum Transport oder im Fall der Ausfuhr zur Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz, eine EG-Bescheinigungen (CITES), welche hier auf Antrag ausgegeben wird. Bitte beachten Sie beim Beantragen der Cites für Schildkröten unsere Hinweise zur Fotodokumentation für Schildkröten sowie unsere Hinweise zur Fotodokumentation von himmelblauen Zwergtaggeckos.
Wenn eine Schildkröte einer streng geschützten Art nicht vermarktet (verkauft, getauscht o.ä.) werden soll, ist auch keine Vermarktungsbescheinigung erforderlich. Dann muss der Halter die nach den obigen Vorgaben erstellten Fotos von dem betreffenden Tier auf ein Blatt Papier der Größe Din A 4 aufkleben und mit Datum der Fotoaufnahme versehen.
Alle Unterlagen zur vorgeschriebenen Kennzeichnung der Tiere, zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes an den Tieren, etc. sind der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Germersheim auf Verlangen zur Einsichtnahme auszuhändigen.