Was muss ich tun, um angeln zu dürfen?
Angeln darf nur derjenige, der neben einem Fischereierlaubnisschein auch einen Fischereischein besitzt. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist jedoch die erfolgreiche Ablegung einer staatlichen Fischerprüfung.
Faustregel dabei ist:
-> ohne Fischerprüfung keinen Fischereischein,
-> ohne Fischereischein keinen Fischereierlaubnisschein,
-> ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln.
Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie die Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben.
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