Kreisverwaltung Germersheim

Fischereischein


Zur Beantragung Ihres Fischereischeines, müssen Sie sich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung melden:

Stadtverwaltung Germersheim 

Verbandsgemeinde Lingenfeld 

Verbandsgemeinde Bellheim

Verbandsgemeinde Rülzheim 

Verbandsgemeinde Jockgrim

Verbandsgemeinde Kandel 

Verbandsgemeinde  Hagenbach 

Stadtverwaltung Wörth am Rhein



Informieren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen Sie zum Antrag benötigen!

Im Regelfall ist dies

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Ausweisdokument

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für den Fischereischein richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und über die Fischereiabgabe.

Jahresfischereischein 12,00 EUR                                                Jugendfischereischein 5,60 EUR

Fünfjahresfischereischein 41,00 EUR                                          Sonderfischereischein 9,00 EUR

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