Kreisverwaltung Germersheim

Gewässerausbau

Ein Gewässerausbau liegt vor, wenn die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers angestrebt wird. Vereinfacht gesagt liegt ein Gewässerausbau vor, wenn ein neuer Zustand geschaffen werden soll. Deich- und Dammbauten stehen einem Gewässerausbau gleich. Gewässerausbaumaßnahmen bedürfen grundsätzlich eines besonderen Verwaltungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren). Über Art und Umfang der Antragsunterlagen sowie Zuständigkeitsfragen berät sie die untere Wasserbehörde gerne.

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung