Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. Erlaubnispflichtig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die sich nachteilig auf die Wasserbeschaffenheit auswirken können.
Als Gewässerbenutzungen gelten unter anderem:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
- das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern,
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,
- das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Link zu den Antragsformularen und Hinweisen zu den Antragsunterlagen:
Antrag allgemeine wasserrechtliche Anforderungen
Antrag Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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