Kreisverwaltung Germersheim

Gewässerbenutzungen

Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. Erlaubnispflichtig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die sich nachteilig auf die Wasserbeschaffenheit auswirken können.

 

Als Gewässerbenutzungen gelten unter anderem:

 

-           das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern

-           das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,

-           das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern,

-           das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,

-           das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.


(DECKT SICH MIT FORMULARE/DOWNLOADS)
Link zu den Antragsformularen und Hinweisen zu den Antragsunterlagen:

Antrag allgemeine wasserrechtliche Anforderungen

Antrag Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anzeige Einleitung in Oberflächengewässer

Anzeige Grundwasserförderung

Einleitung in Gewässer

Erläuterungsbericht Grundwasser Allgemein

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Errichtung oder wesentliche Veränderung von
Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Aufstellung eines Containerbüros auf dem
Betriebsgelände in 76744 Wörth, Pl.Nr. 6446/13 innerhalb der landseitigen 150 m -
Schutzzone des Rheinhauptdeiches

Vordruck Grundwasserabsenkung

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