Kreisverwaltung Germersheim

Gesetzlich geschützte Biotope

Ziel ist es, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz gestellt. Ihr Schutz besteht von Gesetz wegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Erfassung im Rahmen der Kartierung.

Bestimmte Biotoptypen, die in § 30 BNatSchG genannt bzw. zusätzlich landesrechtlich genannt sind, fallen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Biotope bundesweit unter gesetzlichen Schutz.

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung