Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten", kurz Vogelschutzrichtlinie genannt, hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden
europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende
Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen.
Neben
Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den
artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnatur-schutzgesetzes umgesetzt
sind, verpflichtet sie zur Einrichtung von „Besonderen Schutzgebieten“ („Special Protection Areas“
– SPA), den so genannten "Vogelschutzgebieten".