Lebensmittelüberwachung

Der Bereich der Lebensmittelüberwachung beschäftigt sich mit der Überwachung der Produktion und dem Anbieten von Lebensmitteln und Verbrauchsgegenständen in Lebensmittelbetrieben. Hierzu werden die Lebensmittelbetriebe kontrolliert und die zum Verkauf stehenden Waren im Landkreis Germersheim beprobt. Hierzu gehört neben den eigentlichen Lebensmitteln auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Kleidung und Schmuck.

Neben der Kontrolle und der Beprobung werden die Gewerbetreibenden des Landkreises Germersheim bezüglich lebensmittelrechtlicher Fragen beraten.

Darüber hinaus ist die Lebensmittelüberwachung im Rahmen der Amtshilfe bei der Konzessionsersteilung  durch die Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises Germersheim tätig. 

      Verbraucherbeschwerden:

Jeder Verbraucher kann sich über Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Kleidung und Schmuck, welche gewerbsmäßig verkauft werden, beschweren, sofern eine Abweichung in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung oder Störung des Wohlbefindens vorliegt.

Den vorgebrachten Anliegen wird zeitnah durch eine Vor-Ort-Kontrolle und / oder einer Probenahme als Vergleichsprobe (möglichst aus der gleichen Charge und dem gleichen Geschäft wie die Ware aus der Beschwerde) nachgegangen.

Proben werden zu den Untersuchungsstellen, den Landesuntersuchungsämtern in Speyer, Landau, Mainz, Koblenz und Trier verbracht und dort untersucht.

Je nach Untersuchungsergebnis werden weitere Schritte (u.a. Untersuchung weiterer Proben, Rückrufaktion, Warnung der Bevölkerung, etc.) eingeleitet.

Nachfolgend finden Sie Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches Lebensmittelüberwachung:


Mitteilungs- und Übermittlungspflicht zu unerwünschten Stoffen

 

Nach § 44a Absatz 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 2 Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitlV) sind die Lebensmittelunternehmer verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an Dioxinen sowie dioxinähnlichen  und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen in und auf Lebensmitteln der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, zu melden. Dies hat unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Höchstgehaltsüberschreitung vorliegt oder nicht. Seitens der zuständigen Behörden werden die Meldungen unmittelbar an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Zuständige kommunale Lebensmittelbörde für den Landkreis Germersheim ist die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 43).

Für die Meldung bitten wir Sie folgende Mustertabelle sowie die Ausfüllhinweise zu beachten:

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung