Rückrufüberwachung

Werden Waren aufgrund von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden oder bei einer potentiellen Gefahr durch den Hersteller selbst vom Markt genommen, so wird in bestimmten Fällen die Rücknahme durch die Lebensmittelüberwachung überprüft.

Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz:

www.mjv.rlp.de/Verbraucherschutz/Lebensmittel-und-Bedarfs-gegenstaendeueberwachung/Bedarfsgegenstaende/

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