Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z.B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte und nicht erkannte Erreger von Krankheiten im Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z.B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Näheres Entnehmen Sie bitte der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz.
Tierkörperbeseitigung:
Unternehmen, Anlagen und
Betriebe, die auf einer der Stufen der Erzeugung, des Transports, der
Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des
Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
und Folgeprodukten aktiv sind, haben ihre Tätigkeit vor Beginn der zuständigen
Behörde anzuzeigen.
Für das Land Rheinland-Pfalz ist der
Zweckverband Tierkörperbeseitigung i.L.,
Am Orschbach, 54518 Rivenich
Telefon 06508-9143-0
Fax 06508-827
e-Mail tba.rivenich(at)t-online.de
zuständig.
Für die Abholung von toten Tieren bzw. Speiseabfällen, etc. wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband.