Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie
verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der
anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema
„Tierseuchen“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch!
Bitte beachten Sie, dass der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, vor Beginn der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel diese Tierhaltung zu melden ist.
Hierzu ist der Name des Tierhalters, seine Anschrift, die
Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre
Nutzungsart und ihr Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart, erforderlich:
Änderungen in der Tierhaltung (Anzahl und Art der Tiere, Haltungsort, etc.) sind unverzüglich zu melden!
Weiteres entnehmen Sie bitte der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Nachfolgend finden Sie Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches Tierseuchenbekämpfung: