Aufgrund gesetzlicher Regelungen muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die Deutschland verlassen bzw. nach Deutschland eingeführt werden, ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Dies bedeutet im Fall einer Erstimpfung bei Welpen im Alter
von mindestens 3 Monaten, dass diese Impfung mindestens 21 Tage vor dem
Grenzübertritt durchgeführt wurde und längstens um den Zeitraum zurückliegt,
den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Die Dauer des
Schutzes bei Wiederholungsimpfungen richtet sich nach den Angaben.
Weitere Hinweise zu Einreiseregelungen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Beachte:
Sollen die Tiere in ein anderes Land als Deutschland eingeführt werden, sind die Bestimmungen des jeweiligen Staates zu berücksichtigen. Wenden Sie sich hierzu an das jeweilige Konsulat.