Künftig auch für mittlere und schwere Lkw möglich

Elektromobilitätsgesetz soll erweitert werden „E“ im Kennzeichen

Nach Auskunft von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder wird derzeit eine Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vorbereitet. Im Rahmen dieser Überarbeitung soll geprüft werden, ob künftig auch mittlere und schwere Lastkraftwagen (Fahrzeugklassen N2 und N3) ein „E“ im amtlichen Kennzeichen führen dürfen. Darüber informierte das Ministerium die Kreisverwaltung Germersheim auf Anfrage von Landrat Martin Brandl. Das derzeit gültige Elektromobilitätsgesetz gilt noch bis zum 31. Dezember 2026. Wann die überarbeitete Fassung in Kraft treten und die neue Regelung für Lkw greifen könnte, steht derzeit noch nicht fest.

„Es wäre tatsächlich sinnvoll“, so Martin Brandl, „wenn künftig auch elektrisch betriebene Lastkraftwagen ein E-Kennzeichen erhalten würden. Das wäre ein weiterer Schritt, um den Einsatz alternativer Antriebe auch im Schwerlastverkehr zu fördern und sichtbarer zu machen.“

Bislang können nur Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und bestimmte Busse ein E-Kennzeichen führen. Es dient der Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb und kann, je nach kommunaler Regelung, mit bestimmten Privilegien verbunden sein – etwa beim Parken oder bei der Nutzung von Busspuren. Die Kreisverwaltung Germersheim begleitet die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität aufmerksam und setzt sich für die Förderung klimafreundlicher Verkehrskonzepte im Landkreis ein.